Ergänzungen zu den Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gültig für die Überlassung von Software der Krause-Biagosch GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Krause-Biagosch GmbH (nachfolgend „K-B“) gelten für alle Verträge des Kunden mit der K-B über die Überlassung von Standard-Software.
  2. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn K-B in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
  3. Bestimmungen einer Einzelvereinbarung zwischen K-B und dem Kunden haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB.

 

II. Vertragsschluss

  1. Produktdarstellungen und Preislisten der K-B sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots der K-B an den Kunden werden.
  2. Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Im Falle von Angeboten der K-B an den Kunden sind diese für die Dauer von 30 Tagen verbindlich, sofern im Angebot nicht etwas anderes geregelt ist. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist an (schriftlich, per Telefax oder E-Mail), kommt der Vertrag unter Geltung dieser AGB zustande. 
  3. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese nicht für gleichzeitig laufende oder künftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

III. Vertragsgegenstand

  1. Für die Beschaffenheit der von K-B überlassenen Software ist die bei Vertragsschluss gültige Anwendungsdokumentation maßgeblich. Die Software und die zugehörige Anwendungsdokumentation werden in deutscher Sprache überlassen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Anspruch auf Mehrsprachigkeit besteht nicht. Der Quellcode der Software ist nicht Teil der überlassenen Software.
  2. Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme, Schulung, Pflege der Software oder sonstige über die Software-Überlassung hinausgehende Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Für die Installation der Software verweist K-B auf die Installationshinweise in der Anwendungsdokumentation. Es wird der Abschluss eines Vertrages zur Unterstützung bei der Implementierung der Software im Betrieb des Kunden und eines Pflegevertrages empfohlen.

 

IV. Nutzungsrechtseinräumung

K-B räumt dem Kunden an der Software gegen die vereinbarte Einmalvergütung das nicht-ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Software für eigene Zwecke betriebsintern mit der vereinbarten Anzahl von ,,concurrent usern“ und/oder – sofern einzelvertraglich vereinbart – für die vereinbarte Anzahl an „Command Instanzen“ zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Eine Vermietung oder Unterlizenzierung ist nicht zulässig. Als ,,concurrent user“ gilt jeder Nutzer, der die Software gleichzeitig verwenden darf (maximale Anzahl an Nutzern, die jeweils gleichzeitig auf die Software zugreifen dürfen). Concurrent user (Nutzer) sind Personen (ausschließlich angestellte Mitarbeiter des Kunden oder im Auftrag des Kunden handelnde Personen) sowie jede Fremdsoftware, die auf die überlassene Software zugreift.

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Nutzungsrechte an der von ihm erworbenen Software wie folgt zu erweitern:
    •   Spracherweiterung
    •   Recht zur Lizenzübertragung (Weitergabe der Software an einen Dritten unter vollständiger Löschung der Software und etwaiger Kopien beim Kunden)
    •   Wechsel des Lizenzservers
    Es gelten die Preise gemäß im Zeitpunkt der Lizenzerweiterung gültigen Preisliste der K-B.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einer Server-Hardware zu installieren. Hardware im Sinne dieser AGB ist jede Hardware, auch virtualisierte Systeme.
  3. Bei Wechsel des Lizenzservers, darf die Software (Lizenzen) ausschließlich dann auf einer anderen Hardware genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Kopie der Software zurückbleibt und dass sie weder auf der ursprünglichen Hardware noch auf einer anderen Hardware als der neuen Hardware, auf der die Software vertragsgemäß genutzt werden soll, weiter verwendet wird.
  4. Ein Bearbeitungsrecht wird dem Kunden nicht eingeräumt, es sei denn Änderungen sind nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässig.
  5. Für Drittsoftware (Software, die nicht von K-B entwickelt wurde, z.B. Oracle-Produkte) gelten die Bedingungen zur Nutzungsrechtseinräumung des jeweiligen Herstellers der Drittsoftware.
  6. Die Anwendungsdokumentation ist nur für die interne Verwendung in Zusammenhang mit der Nutzung der Software bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um eine Weitergabe im Rahmen einer Lizenzübertragung gemäß Ziffer 4.1.
  7. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken Sicherungskopien der überlassenen Software in angemessener Anzahl zu erstellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
  8. Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auch auf jeder Sicherungskopie mit zu übertragen.
  9. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.

 

V. Kundenpflichten

  1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten - Hard- und Softwareumgebung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde beachtet die von K-B für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise, insbesondere zu den Systemvoraussetzungen und der Softwareinstallationsanleitung
  2. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch hinreichend regelmäßige Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse). Vor Installation der Software hat er eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.

 

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste der K-B. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung ist bei Lieferung der Software zur Zahlung fällig. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten, Zölle, Steuern und Abgaben, sofern diese anfallen, werden gesondert berechnet bzw. sind vom Kunden zu tragen.
  3. Bei Bereitstellung von Software zum Abruf über ein Netz trägt K-B die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges hat K-B Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte von K-B im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.

 

VII. Rechts- und Eigentumsvorbehalt

Die Rechteeinräumung an der Software erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der für die Softwareüberlassung vereinbarten Vergütung. Das Eigentum an Datenträgern und sonstigen beweglichen Sachen geht erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
 

VIII. Liefer- und Versandbedingungen; Gefahrübergang

  1. K-B bewirkt die Lieferung von Software, indem sie entweder (a) dem Kunden eine Programmkopie der Software und Anwendungsdokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger überlässt oder (b) die Software und Anwendungsdokumentation in einem Netz abrufbar bereitstellt und dies dem Kunden mitteilt. Die Software wird in ausführbarer Form (Objektcode) überlassen.
  2. Für die Einhaltung von etwaigen Lieferterminen und den Gefahrübergang ist – sofern kein körperlicher Versand stattfindet - der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Kunden mitgeteilt wird.

 

IX. Mangelhaftung

  1. Für Mangelhaftung gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgender Maßgabe:
    •  Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mangelansprüche;
    •  Mangelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von K-B ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist;
    •  Mangelansprüche erstrecken sich nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
    •  K-B hat ein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung);
    • Nacherfüllungsleistungen von K-B führen nicht zum Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 BGB;
    •  die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, dies gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder Arglist.
  2. Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 9.1 umfassen nicht den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB und  keine Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mangeln geltend machen kann. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 10.
  3. Die Pflicht zur Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB bleibt unberührt.
  4. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, das zuerst gelieferte mangelhafte Produkt innerhalb von 30 Tagen an K-B zurückzusenden – Kopien der Software dürfen nicht zurückbehalten werden - und nach den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten.
  5. Hat der Kunde Mangelansprüche geltend gemacht, obwohl kein Sachmangel vorlag, und hat er dies zu vertreten, hat er die K-B dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

 

X. Haftung der K-B

Für alle vertraglichen und gesetzlichen, auch deliktischen, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen K-B für Pflichtverletzungen der K-B, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen gelten folgende Regelungen:

  1. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der K-B nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Im Übrigen gilt Folgendes:
    •  Die Haftung bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.
    •  Bei Verlust von Daten haftet K-B nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. 
  3. Die in Ziffer 10.1 und 10.2 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei einem Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem in der Garantieerklärung nichts anderes geregelt ist.

     

XI. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von K-B anerkannt ist. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, K-B bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. 
  2. Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mangelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

 

XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der K-B. Vertragssprache ist deutsch.